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Aus für die Halogenlampe

Seit 1. September 2018 sind Halogenlampen nach einer zweijährigen Übergangsphase nun endgültig EU-weit verboten. Vom Verbot ausgenommen: Lampen mit Stecksockel wie Spots.

Nach der Glühlampe schlägt jetzt für die Halogenlampe das letzte Stündchen. Auf Basis der Ökodesign-Richtlinie der EU werden seit einigen Jahren schrittweise Lampen vom Markt genommen, die besonders viel Strom verbrauchen und damit schlecht für die Umwelt sind. Laut Angaben der EU-Kommission ist der Verbrauch einer Halogenlampe bis zu fünfmal höher als der einer LED-Lampe.

Spot- und Schreibtischlampen bleiben am Markt

Das EU-Verbot betrifft die birnen- und kerzenförmigen Halogenlampen mit ungebündeltem Licht mit E14 bzw. E27-Sockel. Die mit Niedervoltspannung funktionierenden Lampen, die einen vorgeschalteten Trafo brauchen hingegen wird es weiterhin zu kaufen geben. Die kleinen quadratischen oder länglichen Spots sind üblicherweise in Flutlichtern, Deckenstrahlern oder auch Schreibtischlampen verbaut und haben kein Drehgewinde, sondern einen Stecksockel.

Die Halogenlampen mit Stecksockel werden vorerst noch nicht verboten. © Piotr Wytrazek/shutterstock.com

Brillantes Licht kann LED auch erzeugen

Halogenlampen sind vor allem aufgrund ihres brillanten Lichts sehr beliebt. Dieses lässt sich aber durch die viel sparsameren LED-Lampen ebenfalls erreichen. Die sind zwar etwas teurer als Halogenlampen, verbrauchen aber deutlich weniger Strom, was unterm Strich mehr spart. Ein Beispiel: Wird eine Halogen-Reflektorlampe mit 50 Watt durch eine LED-Lampe mit 4,8 Watt ersetzt, ergibt das eine Energieersparnis von mehr als 90 Prozent. Die Mehrkosten haben Sie also innerhalb kurzer Zeit wieder drin.

Tipps zum Umstieg von Halogen- auf LED-Leuchten

  • Gleiche Bauform/Vorschalteinheit wählen
  • Auf bauliche und elektronische Kompatibilität achten (gerade bei den Stecksockelleuchten gibt es Größenunterschiede zwischen Halogen- und LED-Produkten)
  • Entsprechende Helligkeit in Lumen wählen
  • Farbtemperatur in Kelvin aussuchen
  • Auf die Farbwiedergabe in Ra achten
  • Nicht alle LEDs sind dimmbar. Daher auf den Verpackungshinweis „dimmable“ achten
  • Zudem ist zu prüfen, ob der Dimmer kompatibel ist

AutorIn:
Datum: 03.09.2018
Kompetenz: Energie

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