Novelle sorgt für leichteren Kreditzugang für Senioren
Ab 1. Mai 2023 sollen Senioren in Österreich wieder leichter Kredite bekommen. Während bisher häufig das Endalter am Ende der Kreditlaufzeit eine Hürde bildete, sollen künftig die vorhandenen Sicherheiten als Entscheidungsgrundlage für die Kreditbewilligung dienen.
Bisher sah das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz in § 9 Abs 5 folgendes vor: „Der Kreditgeber darf dem Verbraucher den Kredit nur gewähren, wenn aus der Kreditwürdigkeitsprüfung hervorgeht, dass es wahrscheinlich ist, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag in der gemäß diesem Vertrag vorgeschriebenen Weise erfüllt werden.“ Das schloss ältere Kreditwerber bei längeren Laufzeiten defacto aus, da die Möglichkeit eines Todesfalls innerhalb der Tilgungszeit automatisch eine negative Kreditwürdigkeit bedeutete.
Altersdiskriminierung hat ein Ende
Dank einer im Ministerrat beschlossenen Novelle dürfen ab Mitte des Jahres auch ältere Personen Kredite mit langer Laufzeit abschließen. Bisher war es Banken trotz ausreichender Sicherheiten wie vorhandene Immobilien oder Grundstücke nicht möglich, einen Kredit vergeben, wenn gemäß Sterbetafel anzunehmen war, dass das geliehene Geld nicht mehr zu Lebzeiten des Kreditnehmers rückzahlbar sein würde oder könnte. Das ändert sich nun. Das höhere Lebensalter allein darf kein Ausschlussgrund mehr sein.
Wann gelten vorhandene Sicherheiten als ausreichend?
Nicht mehr das Lebensalter entscheidet künftig über die Kreditwürdigkeit, sondern die Sicherheiten und die Wahrscheinlichkeit der Vertragserfüllung. Was bedeutet das? Wenn der Wert der vorhandenen Immobilien den Wert der Kreditsumme übersteigt, gelten die Sicherheiten als ausreichend und der potentielle Kreditnehmer als kreditwürdig. Durch die Voraussetzung, dass der Kreditnehmer den laufenden Verpflichtungen zu Lebzeiten auch nachkommen kann verhindert, dass der Liegenschaftswert nicht zum hauptsächlichen Prüfungsgegenstand wird.
Bekommt jetzt jeder Senior einen Kredit?
Nein. Die Novelle des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes bedeutet nicht, dass Senioren automatisch eine positive Kreditwürdigkeitsprüfung erhalten. Die Prüfung wird aber um die hier genannten neuen Punkte ergänzt, wodurch ein höheres Alter keinen automatischen Ausschlussgrund mehr darstellt.